Der Bundesrat hat in seiner 974. Sitzung am 15.02.2019 den Weg zur Liberalisierung des §21 STVZO freigemacht. Künftig sind alle Prüforganisationen berechtigt ein Voll Gutachten und Einzelabnahmen zu machen.

Künftig sind alle Prüforganisationen berechtigt ein Voll Gutachten und Einzelabnahmen zu machen.

Jeder kennt die Situation: Man kauft sich Ersatz oder Tuningteile für sein Quad- oder ATV und muss damit zum TÜV für eine sogenannte “Einzelabnahme” nach §21.

Dies ging in der Vergangenheit in den neuen Bundesländern nur beim TÜV Süd, im den alten Bundesländern bei der DEKRA.

Andere Prüforganisationen durften diese sogenannten Einzelabnahmen bisher nicht durchführen.

Mit Beschluss vom 15.02.2019 macht der Bundesrat damit den Weg frei, das künftig sämtliche Einzelabnahmen nach §21 bei einer Prüforganisation eurer Wahl durchgeführt werden kann.

Gültig wird diese Neuregelung jedoch erst, wenn diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Ein Termin hierzu liegt jedoch noch nicht vor, bis dahin müsst ihr leider noch für eine Einzelabnahme zum TÜV oder der DEKRA fahren.