Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht für Quads und ATVs?

Ja! Jedoch ist diese abhängig von der Zulassungsart deines Quads oder ATVs. 

Wann gilt die Winterreifenpflicht für Quads und ATVs?

 

Ein bestimmtes Datum für das Verwenden von Winterreifen an Quads und ATVs gibt es in Deutschland nicht.
In Deutschland herrscht stattdessen eine situative Winterreifenpflicht.

Was bedeutet das für mich genau?

Es müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen, also z.B. bei Schneeglätte, Schneematsch oder Eis Winterreifen an deinem Quad oder ATV aufgezogen sein.
„In der Regel geht man hier aber – wie im PKW Bereich – von einer Faustregel „ O bis O „ aus, was demnach bedeutet, von Oktober bis Ostern. Dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben!“

Woran erkenne ich nun einen Winterreifen für Quads und ATVs?

Als Winterreifen gelten gemäß § 36 StVZO Reifen, die mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke seit Januar 2018) nach der UN-Regelung Nr. 117 gekennzeichnet sind.
Die herkömmliche M+S Kennzeichnung reicht inzwischen nicht mehr aus und kennzeichnet einen Reifen NICHT als Winter oder Ganzjahresreifen!
Jeder Winter- oder Ganzjahresreifen benötigt inzwischen das geschützte Alpine Symbol.
Derzeit greift noch eine Übergangsregelung, die besagt, dass auch Winterreifen, die bis Dezember 2017 hergestellt wurden mit der M+S Kennung ausgezeichnet sein dürfen.
Diese Übergangregelung besteht jedoch nur bis September 2024.
Derzeit gibt es am deutschen Markt keinen offiziellen QUAD oder ATV Reifen, der auch wirklich als Winterreifen zugelassen ist.

Es gibt zwar Reifen mit M+S Kennung, diese haben aber nach unseren Recherchen kein „Alpine Symbol“ und sind somit kein Winter- oder Ganzjahresreifen für dein Quad oder ATV!

Welche Ausnahmen gibt es bei der Winterreifenpflicht?

Der Gesetzgeber schreibt vor:
„Von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft“
QUADs und ATVs mit einer LoF Zulassung (Bedeutung: Land oder Forstwirtschaftliche Zulassung )
sind somit von der gesetzlichen Regelung zum Verwenden von Winterreifen befreit.
Jedoch auch nur, wenn sie eben als „Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden, was jedoch Auslegungssache ist und auf dem Nutzen jedes einzelnen beruht.
Dies bedeutet also, wenn du an deinem Quad oder ATV eine „Lof“ Zulassung hast, bist du von oben genannter gesetzlicher Regelung zum führen von Winterreifen befreit und benötigst KEINE Winterreifen!
Allerdings ist diese Regelung eben immer eine Auslegungssache, denn eine Yamaha Raptor mit LoF Zulassung wird sicherlich beim Großteil der Nutzer nicht für Forst und Landwirtschaftliche Zwecke genutzt, sondern eher hinsichtlich aufgrund der Steuerlichen Vorteile, aber auch wegen der Legalen Nutzung der vollen Motorleistung.

Anders sieht es hier hingegen für Quads und ATVs mit VKP Zulassung aus!

Diese Fahrzeuge müssen sich an die situative Winterreifenpflicht halten und benötigen Reifen die als Winterreifen oder Ganzjahresreifen zugelassen sind.

Da es jedoch derzeit noch keinen Winterreifen mit dementsprechender Kennung gibt, kann man sich an die gesetzliche Regelung auch nicht halten.

Kurz gesagt:

Quads und ATVs mit Lof Zulassung benötigen keine Winterreifen, wenn sie als forst- oder landwirtschaftliches Fahrzeug genutzt werden.

Quads und ATVs mit VKP Zulassung benötigen im Winter demnach Winterreifen, die es aber derzeit einfach nicht gibt.

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